23. Mai 2026 E-Rechnung 2026

Was Kleinbetriebe in Bremen jetzt konkret tun müssen

Die meisten kleinen Betriebe machen gerade einen Fehler: Sie denken, die E-Rechnung betrifft sie nicht.

Sie betrifft sie. Nur nicht ganz so, wie die großen Betriebe. Hier steht, was Sie wissen müssen – ohne Juristendeutsch.


Was ist überhaupt eine E-Rechnung?

Keine PDF. Kein Word-Dokument. Kein Scan.

Eine E-Rechnung ist eine maschinenlesbare Datei in einem strukturierten Format – entweder XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Das Finanzamt will, dass diese Dateien automatisch verarbeitet und sicher archiviert werden können.

Eine E-Mail mit PDF-Anhang gilt nicht als E-Rechnung – auch nicht ab 2027.


Was gilt wann? (Die ehrliche Übersicht)

Datum Was gilt
Seit 01.01.2025 Empfangspflicht – Sie müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Keine Ausnahme.
2025–2026 Ausstellung: PDFs und Papier mit Zustimmung des Empfängers noch erlaubt
Ab 01.01.2027 Ausstellungspflicht für Betriebe mit über 800.000 € Jahresumsatz 2026
Ab 01.01.2028 Vollständige Pflicht – alle B2B-Geschäfte in Deutschland nur noch als E-Rechnung

Kleinunternehmer nach §19 UStG – Sonderregel

Wenn Sie Kleinunternehmer sind (Jahresumsatz unter 22.000 €): Sie sind von der Ausstellungspflicht befreit – dauerhaft. Sie dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen an Geschäftskunden schicken.

Aber: Die Empfangspflicht gilt trotzdem. Wenn Ihr Lieferant ab 2025 eine XRechnung schickt, müssen Sie damit umgehen können. Einfach ignorieren oder als Fehler zurückschicken geht nicht.


Was bedeutet „empfangen und verarbeiten können“ konkret?

Drei Dinge:

  1. Öffnen – Sie brauchen ein Programm, das XRechnung oder ZUGFeRD lesen kann (kein Standard-PDF-Reader)
  2. Prüfen – die enthaltenen Daten (Betrag, Steuernummer, Leistungsdatum) auf Richtigkeit prüfen
  3. Archivieren – GoBD-konform, unveränderbar, 10 Jahre lang, revisionssicher

Wer E-Rechnungen ausdruckt und im Ordner abheftet, erfüllt die Pflicht nicht.


Die typischen Fehler kleiner Betriebe

Fehler 1: „Ich bekomme keine E-Rechnungen, also brauche ich nichts zu tun.“

Falsch. Die Empfangspflicht gilt seit Januar 2025. Wenn Sie heute nichts eingerichtet haben und morgen eine XRechnung im Postfach landet – was dann?

Fehler 2: „Meine Buchhaltungssoftware schafft das schon.“

Vielleicht. Prüfen Sie konkret, ob Ihre Software XRechnung und ZUGFeRD importieren kann – nicht nur anzeigen, sondern verarbeiten und archivieren.

Fehler 3: „Ich warte bis 2027.“

Die Empfangspflicht läuft seit 2025. Jeder Tag ohne System ist ein Risiko bei Betriebsprüfungen.


Wie Automatisierung hier konkret hilft

An dieser Stelle wird es für Betriebe, die bereits mit digitalen Abläufen arbeiten, interessant:

✕ Ohne Automatisierung
  • E-Rechnung kommt per E-Mail
  • Manuell öffnen & prüfen
  • Daten in Buchhaltung abtippen
  • Datei irgendwo speichern
  • Hoffen, dass das GoBD-konform ist
✓ Mit Automatisierung
  • E-Rechnung kommt per E-Mail
  • Automatisch erkannt & geparst
  • Daten extrahiert, GoBD-konform archiviert
  • Freigabe per Klick
  • Steuerberater sieht es direkt

Das spart pro Eingangsrechnung 5–15 Minuten. Bei 50 Rechnungen im Monat: über 10 Stunden.


Was Sie jetzt tun sollten (Checkliste)

  • Prüfen, ob Ihre aktuelle Software XRechnung/ZUGFeRD verarbeiten kann
  • Digitales Archiv einrichten (GoBD-konform, 10 Jahre)
  • Steuerberater informieren – oft gibt es Schnittstellen zu DATEV
  • Klären, welche Ihrer Lieferanten bereits E-Rechnungen schicken
  • Mitarbeiter schulen, die Eingangsrechnungen bearbeiten

Das Fazit

Die E-Rechnungspflicht ist kein bürokratisches Ärgernis, das man aussitzen kann. Die Empfangspflicht gilt jetzt. Wer die Umstellung sauber angeht, spart danach Zeit – weil Eingangsrechnungen nicht mehr manuell abgetippt werden müssen.

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